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   OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09   

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OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09 (https://dejure.org/2009,8022)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2009 - 12 U 1/09 (https://dejure.org/2009,8022)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2009 - 12 U 1/09 (https://dejure.org/2009,8022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Vorstandsmitglieder eines Vereins für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § ... 26 Abs. 2; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 271; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 546; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 167; ; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 266 a Abs. 1; ; StGB § 266 a; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; SGB IV § 22; ; SGB IV § 23; ; SGB IV § 28 d; ; SGB IV § 28 a Abs. 1; ; SGB IV § 28 a Abs. 2; ; SGB IV § 28 a Abs. 3; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 3

  • RA Kotz

    Mahnbescheid - Hemmung der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Vorstandsmitglieder eines Vereins für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (BGH, a.a.O. Rn. 20; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11; NJW 2009, 56 zitiert nach juris Rn. 18), d.h. der Schuldner muss erkennen können, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird (BGH NJW 1992, 1111, zitiert nach juris Rn. 17; BGH NJW 2007, 1952, zitiert nach juris Rn. 42; NJW 2008, 1220, zitiert nach juris Rn. 18).

    Art und Umfang der erforderlichen Angaben hängen im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH NJW 2009, 56, zitiert nach juris Rn. 18; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11 m.w.N.).

    Soweit sich die Beklagten auf die Urteile des BGH vom 21.10.2008 (XI. Zivilsenat, NJW 2009, 56) und des OLG Köln vom 12.07.2005 (OLGR 2006, 550) berufen haben, rechtfertigt dies eine abweichende Entscheidung nicht.

    Gleiches gilt für das Urteil des BGH vom 21.10.2008 (a.a.O.), das - ohne auf das grundsätzliche Erfordernis einer Bezifferung einzugehen - bereits deshalb nicht vergleichbar ist, als dort aus verschiedenen, nicht im Einzelnen bezifferten Forderungen lediglich ein Teilbetrag geltend gemacht wurde.

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (BGH, a.a.O. Rn. 20; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11; NJW 2009, 56 zitiert nach juris Rn. 18), d.h. der Schuldner muss erkennen können, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird (BGH NJW 1992, 1111, zitiert nach juris Rn. 17; BGH NJW 2007, 1952, zitiert nach juris Rn. 42; NJW 2008, 1220, zitiert nach juris Rn. 18).

    Art und Umfang der erforderlichen Angaben hängen im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH NJW 2009, 56, zitiert nach juris Rn. 18; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (BGH, a.a.O. Rn. 20; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11; NJW 2009, 56 zitiert nach juris Rn. 18), d.h. der Schuldner muss erkennen können, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird (BGH NJW 1992, 1111, zitiert nach juris Rn. 17; BGH NJW 2007, 1952, zitiert nach juris Rn. 42; NJW 2008, 1220, zitiert nach juris Rn. 18).

    Auch in dem Urteil des BGH vom 23.01.2008 (VIII. Zivilsenat, NJW 2008, 1220, zitiert nach juris Rn. 19) wird in erster Linie darauf abgestellt, inwieweit für den Schuldner eine Abgrenzung der Ansprüche möglich ist.

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Für die Verwirklichung des § 266 a StGB, dessen Verschuldensmaßstab auch im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB Anwendung findet (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 823 Rn. 60), genügt bedingter Vorsatz; d. h. der Arbeitgeber muss die Pflicht zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit kennen und wollen oder wenigstens billigend in Kauf nehmen, dass diese Pflicht nicht erfüllt wird (BGH NJW 1997, 130, 132, 133).

    Glaubt er, nicht selbst zum Eingreifen verpflichtet zu sein und für die Abführung der Beiträge nicht (weiter) sorgen zu müssen, so unterliegt er keinem Tatbestandsirrtum, sondern einem Verbots- bzw. Gebotsirrtum, der ihn nur bei Unvermeidbarkeit entschuldigt (BGH, a.a.O., Rn. 20; BGHZ 133, 370, 381 f.).

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    a) § 266 a StGB stellt ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Sozialversicherungsträgers bei Nichtabführung einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge dar (BGH NJW 2005, 2546; zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 823 Rn. 69).

    Zwar kann die Kausalität des Schadens entfallen, wenn die Beiträge im Falle der Zahlung von dem Insolvenzverwalter ohnehin hätten zurückgefordert werden können (BGH NJW 2001, 967 ff., zitiert nach juris Rn. 21; BGH NJW 2005, 2546 ff., zitiert nach juris Rn. 17).

  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Dabei sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn der Arbeitgeber trotz Vorstellung der Möglichkeit der Beitragsvorenthaltung diese gebilligt und nicht in dem erforderlichen Maße auf Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Abführung der Arbeitnehmerbeiträge hingewirkt hat (BGH NJW 2001, 969, zitiert nach juris Rn. 14).

    Mitglieder eines mehrgliedrigen Vorstands können sich der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht weder durch Zuständigkeitsregelungen noch durch Delegation vollständig entledigen (BGH NJW 2001, 969, zitiert über juris Rn. 17; Fischer, a.a.O., § 266 a Rn. 5).

  • OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04

    Keine Hemmung der Verjährung durch unbestimmte Bezeichnung der Hauptforderung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Soweit sich die Beklagten auf die Urteile des BGH vom 21.10.2008 (XI. Zivilsenat, NJW 2009, 56) und des OLG Köln vom 12.07.2005 (OLGR 2006, 550) berufen haben, rechtfertigt dies eine abweichende Entscheidung nicht.
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Denn auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (§ 696 Abs. 3 ZPO) kommt es für die Frage der Hemmung der Verjährung nicht an (vgl. BGH NJW 1996, 2152, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (BGH, a.a.O. Rn. 20; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11; NJW 2009, 56 zitiert nach juris Rn. 18), d.h. der Schuldner muss erkennen können, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird (BGH NJW 1992, 1111, zitiert nach juris Rn. 17; BGH NJW 2007, 1952, zitiert nach juris Rn. 42; NJW 2008, 1220, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09
    Der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (BGH, a.a.O. Rn. 20; NJW 2000, 1420, zitiert nach juris Rn. 11; NJW 2009, 56 zitiert nach juris Rn. 18), d.h. der Schuldner muss erkennen können, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird (BGH NJW 1992, 1111, zitiert nach juris Rn. 17; BGH NJW 2007, 1952, zitiert nach juris Rn. 42; NJW 2008, 1220, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75

    Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

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